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Vielfach ist der Erlös aus dem Verkauf einer Immobilie höher als der Anschaffungswert. Die Differenz wird in der Schweiz besteuert - das Instrument dazu ist die sogenannte Grundstückgewinnsteuer. Steuer, welche auf Gewinnen bei Handänderungen bei Grundstücken erhoben werden. Wie oftmals bei steuerlichen Angelegenheiten gibt es auch bei der Grundstückgewinnsteuer sehr grosse kantonale Unterschiede. Grundstückgewinne werden immer am Ort des Grundstücks besteuert. Teilweise erheben sowohl Kanton als auch Gemeinde eine Grundstückgewinnsteuer.
Der Gewinn beim Verkauf einer Liegenschaft ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Anlagewert. Der Anlagewert Der Anlagewert setzt sich aus dem Erwerbspreis und allen Investitionen zusammen, die eine dauernde Wertvermehrung des Grundstücks bzw. der Liegenschaft zur Folge hatten. setzt sich aus dem Erwerbspreis und allen Investitionen zusammen, die eine dauernde Wertvermehrung des Grundstücks zur Folge hatten. Gewisse Kantone berücksichtigen bei der Berechnung auch die Geldentwertung (Inflation) seit Kauf der Liegenschaft. Vom Kaufpreis können je nach Kanton gewisse Abzüge getätigt werden, so beispielsweise die Gewinnungskosten wie Handänderungskosten. Mehr zum Thema Unterhaltskosten versus wertvermehrende Investitionen finden Sie unter folgendem Link:
Unterhaltskosten oder wertvermehrende Investition bei ImmobilienDie Höhe der Grundstückgewinnsteuer hängt in den allermeisten Kantonen von der Höhe des Gewinns in Franken sowie der Besitzdauer ab. Je höher der Gewinn und je kürzer die Besitzdauer sind, desto höher ist die Steuer in Prozenten des berechneten Gewinns. Viele Kantone kennen auch bei der Grundstückgewinnsteuer eine Progression. Bei sehr kurzer Besitzdauer wird oftmals ein Zuschlag verrechnet, um Spekulationsgewinne zu reduzieren. Die Höhe variiert von Kanton zu Kanton stark - je nach Ausgangslage ist die Grundstückgewinnsteuer jedoch erheblich. Im Kanton Zürich kann die Grundstückgewinnsteuer je nach Ausgangslage im Extremfall beispielsweise deutlich über 50 Prozent des Gewinns betragen!
Annahme: Verkauf im Jahr 2015
Kaufpreis der Immobilie
Wertvermehrende Investitionen während der Besitzdauer
Gesamte Anlagekosten
Verkaufspreis
Nominaler Grundstückgewinn
Fr. 400'000
Fr. 100'000
Fr. 500'000
Fr. 1'000'000
Fr. 500'000
Jahr des Kaufs
Haltedauer
Grundstückgewinnsteuer
In Prozent des Gewinns
1995
20 Jahre
Fr. 94'700
18.94%
2000
15 Jahre
Fr. 123'110
24.62%
2005
10 Jahre
Fr. 151'520
30.30%
2010
5 Jahre
Fr. 179'930
35.99%
2015
0 Jahre
Fr. 284'100
56.82%
Alleinstehend, ohne Konfession. Quelle: VermögensPartner AG / Taxware
Unter gewissen Umständen kann beim Verkauf einer Immobilie die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden. Dies ist möglich, wen der Verkäufer mit dem Erlös eine neue Immobilie kauft (Ersatzbeschaffung). In diesem Fall wird die ursprüngliche Steuer erst fällig, wenn auch die neue (zweite) Immobilie verkauft wird, ohne erneut eine Ersatzliegenschaft zu erwerben.
Mehr zum Thema Grundstückgewinnsteuern erfahren Sie auch auf der Website der Eidg. Steuerverwaltung unter folgendem Link:
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