Unabhängige Hypothekarberatung und beste Zinsen

Erstes Gespräch

Ausgangslage erfassen, Datenaufnahme und Honorarofferte

Hypothekarberatung

Wir beraten Sie umfassend, transparent und ohne Provisionen

Versteigerung

Im Versteigerungs- verfahren finden wir den für Sie tiefsten Zins

Angebotsvergleich

Transparente, vorver- handelte Entscheid- ungsbasis für Sie

Vertragsabschluss

Unterzeichnung der Hypothekarverträge und weitere Begleitung

Steuern und Hypothek

Wer Kapital Beim Immobilienkauf (selbstbewohnte Immobilie) können auch Gelder aus der zweiten Säule als Eigenmittel herangezogen werden. Durch die Wohneigentumsförderung können Gelder vorbezogen oder verpfändet werden. aus der Pensionskasse Eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche juristische Person, die der Altersvorsorge und Risikoabsicherung dient. Eine Pensionskasse finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie durch Anlageerträge. Zum Pensionierungszeitpunkt kann sich der Arbeitnehmer normalerweise entscheiden, ob er eine lebenslängliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte. Die Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems. im Rahmen der Wohneigentumsförderung Die Wohneigentumsförderung ist eine staatspolitische Massnahme und hat zum Ziel, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können. Bei der Wohneigentumsförderung geht man davon aus, dass selbstgenutztes Wohneigentum als adäquates Mittel zur Vorsorge geeignet ist. Während bei jüngeren Leuten die Wohneigentumsförderung hauptsächlich als „Starthilfe“ zur Finanzierung von Wohneigentum gebraucht wird, kann sie unter gewissen Voraussetzungen bei angehenden Rentnern als Steueroptimierungsinstrument eingesetzt werden. bezogen hat, kann dieses Kapital unter gewissen Bedingungen wieder zurück zahlen. Rückzahlungen sind möglich bis drei Jahre vor der Pensionierung Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Das ordentliche Pensionierungsalter beträgt bei Frauen 64 Jahre, bei Männern 65 Jahre. Bei der Pensionierung ändert sich die Einkommens- und Vermögenssituation: Das Berufseinkommen (Lohn) wird durch die AHV- und Pensionskassenrente (oder Kapitalauszahlung) ersetzt und andere Vorsorgegelder (z.B. Säule 3a) müssen in das übrige Vermögen integriert werden. Eine Pensionierung vor- oder nach dem ordentlichen Pensionierungsalter ist in der Schweiz dank des flexiblen Rentenalters möglich. und nur dann, wenn in der Zeit seit dem WEF-Bezug kein Vorsorgefall (Invalidität oder Tod) eingetreten ist. Der Mindestrückzahlungsbetrag beträgt 10'000 Franken. Durch die Rückzahlung werden in vielen Fällen die Risikoleistungen (IV-Rente, Todesfallkapital etc.) wieder erhöht.

Steuerliche und andere Folgen

Bei der Rückzahlung eines WEF-Bezugs werden die Steuern, welche bei der Auszahlung erhoben wurden, wieder zurück erstattet (ohne Zinsen). Die Rückzahlung der geleisteten Steuer muss jedoch beantragt werden. Nach dem Ablauf einer Frist von drei Jahren nach Rückzahlung erlischt der Anspruch auf Rückerstattung der Steuer. Die Rückzahlung des WEF-Bezugs muss aus freiem Vermögen erfolgen - Guthaben aus der Säule 3a Die Säule 3a bildet die dritte Säule des Schweizer Vorsorgesystems (private Vorsorge). Sie soll den Arbeitnehmern eine Sparmöglichkeit mit steuerlichen Vorteilen bieten. Der einbezahlte Betrag kann vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. darf nicht für die Rückzahlung von WEF-Bezügen verwendet werden. Mehr Informationen zur Rückforderung der Steuern erfahren Sie hier:

Rückforderung Steuern WEF-Bezug (Finanzdepartement Zürich)

Hohes Einkaufspotenzial

Durch einen WEF-Bezug erhöht sich das maximale Einkaufspotenzial Einkaufspotenzial in der Pensionskasse entsteht, wenn Vorsorgelücken vorhanden sind. Die Höhe des Einkaufspotenzials gibt an, wie viel jemand in die Pensionskasse einbringen muss, um alle Vorsorgelücken zu schliessen. Lücken in zweiten Säule können beispielsweise durch fehlende Beitragsjahre oder durch Lohnerhöhungen entstehen. Die Einkaufssumme darf von steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Bei richtiger Vorgehensweise sind Pensionskasseneinkäufe eines der effizientesten Mittel, um die Steuerlast nachhaltig zu reduzieren. erheblich. Erfolgt jedoch nach einem WEF-Bezug ein Einkauf von Beitragsjahren, ergibt sich keine Reduktion der Einkommenssteuer, bis der WEF-Bezug vollständig ausgeglichen ist. Bei einem Einkauf in die Pensionskasse wird steuertechnisch immer davon ausgegangen, dass zuerst alle WEF-Bezüge zurück bezahlt werden und erst dann wieder ein abzugsfähiger Einkauf mit Vorsorgecharakter möglich ist. Dabei gibt es eine Ausnahme: Wurde das Vorsorgekapital durch eine Ehescheidung nach einem WEF-Bezug reduziert, kann dieses Kapital durch steuerlich abzugsfähige Einkäufe ausgeglichen werden (auch wenn der WEF-Bezug noch nicht zurück bezahlt ist).

Rückzahlungspflicht nach einen WEF-Bezug

Wird eine Liegenschaft verkauft, die mit einem noch nicht vollständig zurück bezahlten WEF-Bezug finanziert wurde, muss der Vorbezug nach dem Verkauf vollständig zurück bezahlt werden. Dies gilt solange wie ein Anschluss im Rahmen der zweiten Säule vorhanden ist (bzw. bis zur Pensionierung). Ausnahmsweise muss ein Vorbezug nicht zurück bezahlt werden, wenn innert zwei Jahren eine Ersatzliegenschaft erworben wird. In diesem Fall kann das Kapital auf einem Freizügigkeitskonto parkiert werden. Ebenfalls muss nicht zwingend eine Rückzahlung erfolgen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Eigennutzung des Wohneigentums vorübergehend nicht möglich ist. Kapital, das aus der Säule 3a vorbezogen wurde, kann nicht wieder zurück bezahlt, bzw. wieder in die Säule 3a einbezahlt werden.

Ihre nächsten SchritteBeratungsterminGratis Erstgespräch vereinbarenHypothekenVersteigerung.chEine Dienstleistung der VermögensPartner AGSeminar HypothekFür kostenloses Seminar anmeldenNewsletter HypothekHypotheken-Aktuell abonnierenHypo-BoxGratis Hypotheken-Box bestellenKontaktformularNehmen Sie mit uns kontakt aufHypothekenVersteigerungMehr über unser Konzept erfahren

Hypothek direkt online abschliessen mit HYPOTHEKE.CH: Online Hypothek abschliessen