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WEF-Bezug Pensionskasse

Bezug der Pensionskasse zur Finanzierung von Wohneigentum

Ein Bezug aus der zweiten Säule Eine öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche juristische Person, die der Altersvorsorge und Risikoabsicherung dient. Eine Pensionskasse finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sowie durch Anlageerträge. Zum Pensionierungszeitpunkt kann sich der Arbeitnehmer normalerweise entscheiden, ob er eine lebenslängliche Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung erhalten möchte. Die Pensionskasse ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems. kann beim Kauf oder bei Investitionen erfolgen oder auch für die Rückzahlung von ausstehenden Hypotheken Bei der Hypothek handelt es sich um einen grundpfandgesicherten Kredit. Die gängigsten Hypotheken sind Festhypotheken, variable Hypotheken und Libor-Hypotheken. Einige Hypothekargeber teilen die Hypothekarschuld in eine erste Hypothek und eine zweite Hypothek auf. Bei der zweiten Hypothek ist der Zinssatz etwas höher, weil die Schuld im sogenannten zweiten Rang steht und im Verwertungsfall erst nach der Rückzahlung der ersten Hypothek beglichen wird. verwendet werden. Das vorbezogene Kapital Beim Immobilienkauf (selbstbewohnte Immobilie) können auch Gelder aus der Säule 3a oder der Pensionskasse (zweite Säule) als Eigenmittel herangezogen werden. Durch die Wohneigentumsförderung (WEF) können Gelder vorbezogen oder verpfändet werden. Das Gesetz schreibt genau vor, in welchen Fällen ein WEF-Bezug in welcher Höhe erlaubt ist. wird direkt als Eigenkapital Unter Eigenmittel versteht man den Teil des Kaufpreises, den ein Immobilienkäufer selber (ohne Hypothek) finanziert. In der Regel müssen die Eigenmittel mindestens 20 Prozent des Kaufpreises entsprechen. Als Eigenmittel können auch Gelder in der Säule 3a oder der Pensionskasse (bei selbstbewohntem Wohneigentum), sogenannte Eigenleistungen oder Bauland in Frage kommen. verwendet. Bis Alter 50 darf das gesamte Vorsorgekapital in der zweiten Säule für die Wohneigentumsförderung Die Wohneigentumsförderung ist eine staatspolitische Massnahme und hat zum Ziel, dass sich mehr Leute ein Eigenheim leisten können. Bei der Wohneigentumsförderung geht man davon aus, dass selbstgenutztes Wohneigentum als adäquates Mittel zur Vorsorge geeignet ist. Während bei jüngeren Leuten die Wohneigentumsförderung hauptsächlich als „Starthilfe“ zur Finanzierung von Wohneigentum gebraucht wird, kann sie unter gewissen Voraussetzungen bei angehenden Rentnern als Steueroptimierungsinstrument eingesetzt werden. verwendet werden. Ab Alter 50 ist die Höhe des WEF-Bezugs auf den höheren der folgenden Beträge beschränkt: Das Sparkapital mit Alter 50 oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhandenen Sparkapitals. Vorbezüge dürfen nur alle fünf Jahre getätigt werden und je nach Pensionskasse nur bis zu einem gewissen Alter des Versicherten (in der Regel bis drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung). Der Bezugsbetrag muss mindestens 20'000 Franken betragen. Wird der WEF-Bezug zur Rückzahlung von Hypotheken getätigt, kann bei Unterdeckung der Pensionskasse der Bezug eingeschränkt werden. Mehr zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen eines WEF-Bezugs erfahren Sie hier:

BSV: Wohneigentumsförderung

Konsequenzen eines Vorbezugs

Bei einem Vorbezug von Vorsorgegeldern steht direkt mehr Eigenkapital zur Verfügung. Dies bedeutet, dass die Hypothekarschuld und die Kapitalzinsen tiefer sind als bei einer Verpfändung. Vorsorgekapital kann im Rahmen der Wohneigentumsförderung direkt bezogen und aus dem Vorsorgekreislauf abgezogen werden. Weiter besteht die Möglichkeit, Vorsorgekapital aus der zweiten Säule und der Säule 3a nicht zu beziehen, sondern als Zusatzsicherheit zu verpfänden. Eine Verpfändung hat zur Folge, dass die Hypothek und die Zinsbelastung höher sind als bei einem Vorbezug. Dafür bleibt die Höhe des Vorsorgekapitals sowie die Alters- und Risikoleistungen unverändert (ausser bei einer allfälligen Pfandverwertung). Ein Vorbezug birgt aber trotzdem gewisse Risiken, weil Gelder aus der beruflichen Vorsorge abfliessen. Muss eine durch einen WEF-Bezug finanzierte Liegenschaft unter dem Anschaffungswert verkauft werden - beispielsweise nach einer Scheidung oder beim Verlust des Arbeitsplatzes - können grosse finanzielle Probleme entstehen. Beim Verkauf des Wohneigentums muss der Vorbezug zurück bezahlt werden. Auch Risikoleistungen bei Invalidität oder Tod (Absicherung des Ehepartners oder der Familie) können durch einen WEF-Bezug reduziert werden. Ein WEF-Bezug ist deshalb lange nicht bei jeder Ausganglage empfehlenswert. Es sollten in jedem Fall umfassende Abklärungen vorgenommen werden. Mehr zum Thema Risikoabsicherung Bei vielen Immobilienbesitzern ist das in der Liegenschaft gebundene Kapital (Eigenmittel) ein Grossteil des gesamten Vermögens. Bei einem hohen Fremdfinanzierungsanteil können Risiken auftreten, wenn sich die finanzielle Situation des Hypothekarnehmers ändern sollte (z.B. Invalidität oder Tod des Liegenschaftsbesitzers). Es kann sich daher lohnen, gewisse finanzielle Risiken durch eine Risikoversicherung (z.B. IV-Rente) abzusichern. Dies kann beispielsweise bei einer jungen Familie sinnvoll sein, falls ein Elternteil für den grössten Teil des Einkommens verantwortlich ist. erfahren Sie hier:

Risikoversicherung nach einen WEF

Wohneigentumsförderung als Steueroptimierung

Wer seine Hypothek im Alter reduzieren will, kann Vorsorgekapital dank der Wohneigentumsförderung bereits einige Jahre vor der Pensionierung Ausstieg aus dem Erwerbsleben. Das ordentliche Pensionierungsalter beträgt bei Frauen 64 Jahre, bei Männern 65 Jahre. Bei der Pensionierung ändert sich die Einkommens- und Vermögenssituation: Das Berufseinkommen (Lohn) wird durch die AHV- und Pensionskassenrente (oder Kapitalauszahlung) ersetzt und andere Vorsorgegelder (z.B. Säule 3a) müssen in das übrige Vermögen integriert werden. Eine Pensionierung vor- oder nach dem ordentlichen Pensionierungsalter ist in der Schweiz dank des flexiblen Rentenalters möglich. beziehen und dieses Kapital für die Rückzahlung der Hypothek Unter Amortisation versteht man die Rückzahlung von Hypothekarschulden. Vielfach werden Amortisationszahlungen vertraglich vereinbart. Von einer ausserordentlichen Amortisation spricht man, wenn ausservertraglich oder beim Verfall der Hypothek amortisiert wird. verwenden. Durch die richtige Vorgehensweise kann die Steuerlast auf der Kapitalauszahlung Bei der Auszahlung von Vorsorgekapital aus der 2. oder der Säule 3a muss eine sogenannte Kapitalauszahlungssteuer bezahlt werden. Diese berechnet sich unabhängig vom restlichen steuerbaren Einkommen und Vermögen und wird in der Regel am Wohnort des Begünstigten zum Auszahlungszeitpunkt fällig. Die Steuer ist ebenfalls progressiv. Auszahlungen im gleichen Steuerjahr (in den meisten Kantonen auch von Ehepartnern) werden zusammengezählt. im Vergleich zu einer Amortisation zum Pensionierungszeitpunkt oftmals erheblich reduziert werden. Ziel ist das Brechen der Steuerprogression auf der Kapitalauszahlungssteuer. Durch die Abstimmung auf Bezüge aus der Säule 3a Die Säule 3a bildet die dritte Säule des Schweizer Vorsorgesystems (private Vorsorge). Sie soll den Arbeitnehmern eine Sparmöglichkeit mit steuerlichen Vorteilen bieten. Der einbezahlte Betrag kann vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. und andere Steueroptimierungsmöglichkeiten können erhebliche Steuereinsparungen erzielt werden. Eine Steuerplanung ist das beste Instrument, um nachhaltig die Steuern zu reduzieren.

Pensionskasseneinkauf und anschliessender WEF-Bezug

Sind in der zweiten Säule Vorsorgelücken in der Pensionskasse (Einkaufspotenzial) Einkaufspotenzial in der Pensionskasse entsteht, wenn Vorsorgelücken vorhanden sind. Die Höhe des Einkaufspotenzials gibt an, wie viel jemand in die Pensionskasse einbringen muss, um alle Vorsorgelücken zu schliessen. Lücken in zweiten Säule können beispielsweise durch fehlende Beitragsjahre oder durch Lohnerhöhungen entstehen. Die Einkaufssumme darf von steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. Bei richtiger Vorgehensweise sind Pensionskasseneinkäufe eines der effizientesten Mittel, um die Steuerlast nachhaltig zu reduzieren. vorhanden, besteht unter gewissen Bedingungen die Möglichkeit, steuertechnisch doppelt zu profitieren. Zuerst können durch gestaffelte Pensionskasseneinkäufe Viele Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, sich bei ihrer Pensionskasse mit einmaligen Einzahlungen einzukaufen. Die mögiche Einkaufssumme ist auf dem Pensionskassenausweis ersichtlich oder kann direkt bei der Pensionskasse angefragt werden. Ziele eines Einkaufs sind in erster Linie die Erhöhung der Altersleistungen und Steueroptimierung. Einkommenssteuern gespart werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Fristen (in aller Regel drei Jahre) können die temporär in die zweite Säule eingebrachten Mittel wieder bezogen und zur Amortisation der Hypothek verwendet werden. Dieses Vorgehen ist steuertechnisch korrekt. Dank des je nach Ausgangslage grossen Steuereffekts werden sehr hohe Nachsteuerrenditen mit wenig Risiko erzielt. Die Einhaltung gesetzlicher Fristen ist dabei zentral. Eine vorgängig detaillierte Einkommens-, Vermögens- und Steuerplanung ist in unseren Augen unumgänglich. Das Vorgehen muss auf die individuelle Steuersituation des Liegenschaftsbesitzers abgestimmt werden. Zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten eröffnen sich, wenn bei Ehepaaren beide Ehepartner einen eigenen Pensionskassenanschluss besitzen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf homegate.ch:

homegate.ch: 4 Tipps zum Einsatz von Pensionskassengeldern
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