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Verpfändung Vorsorgegelder

Mehr Fremdkapital durch Verpfändung von Vorsorgegeldern

Anstatt Vorsorgegelder Beim Immobilienkauf (selbstbewohnte Immobilie) können auch Gelder aus der Säule 3a oder der Pensionskasse (zweite Säule) als Eigenmittel herangezogen werden. Durch die Wohneigentumsförderung können Gelder vorbezogen oder verpfändet werden. zu beziehen ist es auch möglich, das Kapital zugunsten des Hypothekargebers zu verpfänden. Vorsorgekapital kann im Rahmen der Wohneigentumsförderung direkt bezogen und aus dem Vorsorgekreislauf abgezogen werden. Weiter besteht die Möglichkeit, Vorsorgekapital aus der zweiten Säule und der Säule 3a nicht zu beziehen, sondern als Zusatzsicherheit zu verpfänden. Eine Verpfändung hat zur Folge, dass die Hypothek und die Zinsbelastung höher sind als bei einem Vorbezug. Dafür bleibt die Höhe des Vorsorgekapitals sowie die Alters- und Risikoleistungen unverändert (ausser bei einer allfälligen Pfandverwertung). Das Pfand (bzw. Vorsorgekapital in der Pensionskasse oder der Säule 3a) wird als zusätzliche Sicherheit vom Kreditgeber akzeptiert. Können Zinsen Beim Hypothekarzins handelt es sich um den Zins, der vom Hypothekaranbieter für die Ausleihung des Hypothekarkapitals in Rechnung gestellt wird. Die Hypothekarzinsen werden je nach Anbieter nicht immer nach denselben Richtlinien berechnet. Das erschwert einen transparenten und fairen Zinsvergleich. vom Hypothekarnehmer Hypothekarnehmer ist diejenige Partei, welche sich Geld ausleiht. Der Hypothekarnehmer zahlt dem Hypothekargeber einen Zins als Entschädigung für die Risiken, welche die Geldausleihe mit sich bringt. nicht mehr bezahlt werden, darf der Pfandgläubiger Gläubiger (bei Hypotheken meist eine Bank oder eine Versicherungsgesellschaft), der im Besitz eines Pfandes (bei Hypotheken oftmals Vorsorgekapital) ist, das er zu seinen Gunsten verwerten darf, falls der Schuldner (Hypothekarnehmer) seine Zinsen oder Schulden nicht zahlt. auf das Vorsorgekapital zurück greifen. Steuerliche Überlegungen sind einer der Hauptgründe, wieso Vorsorgegelder verpfändet Vorsorgekapital kann im Rahmen der Wohneigentumsförderung direkt bezogen und aus dem Vorsorgekreislauf abgezogen werden. Weiter besteht die Möglichkeit, Vorsorgekapital aus der zweiten Säule und der Säule 3a nicht zu beziehen, sondern als Zusatzsicherheit zu verpfänden. Eine Verpfändung hat zur Folge, dass die Hypothek und die Zinsbelastung höher sind als bei einem Vorbezug. Dafür bleibt die Höhe des Vorsorgekapitals sowie die Alters- und Risikoleistungen unverändert (ausser bei einer allfälligen Pfandverwertung). und nicht vorbezogen Beim Immobilienkauf (selbstbewohnte Immobilie) können auch Gelder aus der Säule 3a oder der Pensionskasse (zweite Säule) als Eigenmittel herangezogen werden. Durch die Wohneigentumsförderung (WEF) können Gelder vorbezogen oder verpfändet werden. Das Gesetz schreibt genau vor, in welchen Fällen ein WEF-Bezug in welcher Höhe erlaubt ist. werden. Zudem ist vorteilhaft, dass Gelder in der zweiten Säule im Vorsorgekreislauf bleiben und Risikoleistungen Bei vielen Immobilienbesitzern ist das in der Liegenschaft gebundene Kapital (Eigenmittel) ein Grossteil des gesamten Vermögens. Bei einem hohen Fremdfinanzierungsanteil können Risiken auftreten, wenn sich die finanzielle Situation des Hypothekarnehmers ändern sollte (z.B. Invalidität oder Tod des Liegenschaftsbesitzers). Es kann sich daher lohnen, gewisse finanzielle Risiken durch eine Risikoversicherung (z.B. IV-Rente) abzusichern. Dies kann beispielsweise bei einer jungen Familie sinnvoll sein, falls ein Elternteil für den grössten Teil des Einkommens verantwortlich ist. (IV-Rente etc.) sich nicht verändern. Bei einer Verpfändung werden die Risikoleistungen nur bei einer allfälligen Pfandverwertung tangiert.

Höhere Zinskosten aber weniger Steuern

Weil das Verpfändete Kapital nur als Sicherheit dient und nicht als Eigenmittel direkt eingesetzt werden kann, fällt die Hypothek und die Belehnung bei einer Verpfändung höher aus als bei einem Bezug. Aufgrund der höheren Belehnung sind auch die steuerlich abzugsfähigen Schuldzinsen höher, was das steuerbare Einkommen reduziert.

Höchstbetrag und andere Parameter

In der Säule 3a Die Säule 3a bildet die dritte Säule des Schweizer Vorsorgesystems (private Vorsorge). Sie soll den Arbeitnehmern eine Sparmöglichkeit mit steuerlichen Vorteilen bieten. Der einbezahlte Betrag kann vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden. kann jeweils das aktuell angesparte Kapital verpfändet werden. In der zweiten Säule kann bis Alter 50 das gesamte Vorsorgekapital für die Wohneigentumsförderung verpfändet werden. Ab Alter 50 ist die Höhe des pfändbaren Vorsorgeguthabens auf den höheren der beiden folgenden Beträge beschränkt: Das Sparkapital mit Alter 50 oder die Hälfte des zum Zeitpunkt des Bezugs vorhandenen Sparkapitals. Der genaue Betrag ist bei den meisten Pensionskassen auf dem Pensionskassenausweis Registrierte Vorsorgeeinrichtungen haben eine Informationspflicht gegenüber ihren Versicherten.
Dazu erhalten diese üblicherweise jährlich einen Pensionskassenausweis der Pensionskasse zugestellt. Der Pensionskassenausweis wird oft auch Versicherungsausweis, Leistungsausweis, Vorsorgeausweis, Leistungsblatt oder persönlicher Ausweis genannt.
vermerkt oder kann bei der entsprechenden Vorsorgeeinrichtung angefragt werden. Freizügigkeitsleistungen oder Vorsorgeleistungen können bis drei Jahre vor der Pensionierung für Wohneigentum verpfändet werden. Bei einer Auszahlung von Vorsorgekapital oder von Vorsorgeleistungen (Renten) oder beim Übertrag eines Teils der Freizügigkeitsleistung an den Ehepartner infolge einer Scheidung ist die Zustimmung des Pfandgläubigers nötig. Mehr Informationen zu den Rahmenbedingungen eines WEF finden Sie auch hier:

Regeln und Rahmenbedingungen bei der Wohneigentumsförderung

Verpfändungsarten in der zweiten Säule

Verpfändet werden kann das aktuelle Vorsorgeguthaben. Der Pfandgläubiger trägt dabei kaum Risiken, weil das Kapital bereits vorhanden ist. Ebenfalls möglich ist es, Ansprüche auf Vorsorgeleistungen (Altersrenten, IV-Renten etc.) zu verpfänden. Hier trägt der Pfandgläubiger das Auszahlungsrisiko. In der Praxis werden die beiden Varianten oft kombiniert.

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