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Zeitpunkt Ablösung Hypothek

Je nach Hypothekarart Es gibt verschiedene Hypothekarmodelle. Am bekanntesten sind Festhypotheken und variable Hypotheken. Viele Banken haben jedoch „eigene“ Hypothekarmodelle im Sortiment. Nachteilig bei bankeigenen Modellen ist oft, dass die Zinsausgestaltung nicht vollständig transparent ist. Dadurch können verschiedene Offerten nur bedingt miteinander verglichen werden. und Vertrag können Hypotheken Bei der Hypothek handelt es sich um einen grundpfandgesicherten Kredit. Die gängigsten Hypotheken sind Festhypotheken, variable Hypotheken und Libor-Hypotheken. Einige Hypothekargeber teilen die Hypothekarschuld in eine erste Hypothek und eine zweite Hypothek auf. Bei der zweiten Hypothek ist der Zinssatz etwas höher, weil die Schuld im sogenannten zweiten Rang steht und im Verwertungsfall erst nach der Rückzahlung der ersten Hypothek beglichen wird. zu ganz unterschiedlichen Terminen durch eine andere Bank abgelöst werden. In vielen Fällen ist eine Ablösung mit wenig Aufwand und geringen Kosten verbunden. Es ist aber wichtig zu wissen, was man mit der Bank genau vereinbart hat. Im Vertrag ist vieles geregelt, oftmals aber nicht alle Details. Behördliche Auflagen gibt es bei der Ablösung einer Hypothek durch ein Drittinstitut kaum.

Ablösung einer Libor-Hypothek

Die meisten Banken kennen auch bei der Libor-Hypothek Die Libor-Hypothek ist eine Alternative zur variablen Hypothek. Der Vorteil im Vergleich zur variablen Hypothek liegt in der hohen Transparenz in Bezug auf die Gestaltung des Zinssatzes. Zinsanpassungen erfolgen je nach Vereinbarung im Rhythmus von drei, sechs oder zwölf Monaten. Als Basis für die Zinsberechnung wird der transparente Libor-Zinssatz herangezogen. Auf den Libor schlägt die Bank eine fixe und dem Kunden bekannte Marge drauf. Der Hypothekarzins passt sich so eins zu eins dem Marktzins an. eine Mindestlaufzeit, Festhypotheken haben eine fixe Laufzeit, für die in aller Regel auch der Vertrag gilt. Bei variablen oder Libor-Hypotheken ist der Zinssatz variabel und der Vertrag hat kein Verfalldatum. Die meisten Banken sichern sich im Vertrag jedoch zu, dass der Kreditnehmer mindestens für eine gewisse Laufzeit (vielfach zwei oder drei Jahre, manchmal auch länger oder kürzer) bei ihnen Kunde bleiben muss und nicht aus dem Vertrag aussteigen kann. Die Mindestlaufzeit wird im Kreditvertrag vereinbart und ist verbindlich. Ein vorzeitiger Ausstieg ist bei den meisten Anbietern auch bei Hypotheken mit variablem Zinssatz sehr teuer. welche im sogenannten Rahmenvertrag vereinbart wird. Während dieser Mindestlaufzeit - meist ein bis drei Jahre - kann die Hypothek nicht zu einer anderen Bank gewechselt werden. Je nach Bank - oder was man mit der Bank vereinbart hat - ist zwar ein Wechsel in eine Festhypothek Eine Festhypothek ist eine Hypothek mit festem Zinssatz und fester Laufzeit. Der Zinssatz gilt während der gesamten Laufzeit. möglich, nicht aber die Auflösung des Vertrags. Bei gewissen Banken verlängert sich die Vertragslaufzeit bei Libor-Hypothek nach der Mindestlaufzeit um beispielsweise ein Jahr. Bei anderen beträgt die Laufzeit beispielsweise fix drei Jahre, danach werden die Zinsmarge und der Vertrag neu ausgehandelt. Nach der Mindestlaufzeit sind Kreditnehmer Im Hypothekargeschäft ist der Immobilienbesitzer, der eine Hypothek aufnimmt, der Kreditnehmer. Kreditnehmer kann eine oder mehrere Privatpersonen oder auch eine juristische Person sein. bei vielen Banken relativ flexibel und können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist die Hypothek amortisieren oder zu einem anderen Institut wechseln. Die Flexibilität hängt auch davon ab, ob man sich für einen Libor von drei, sechs oder zwölf Monaten entschieden hat. Am meisten verbreitet sind Hypotheken auf den dreimonatigen Libor. Libor steht für London Interbank Offered Rate. Der Libor-Zinssatz ist der täglich für viele Währungen festgelegte Referenzzinssatz im Interbankengeschäft. Es handelt sich um Zinssätze, welche die wichtigsten international tätigen Banken verdeckt bekanntgeben, zu denen sie am Markt Gelder von anderen Banken aufnehmen können. Mehr Informationen zu Libor-Hypotheken finden Sie hier:

Libor-Hypothek

Ablösung einer variablen Hypothek

Variable Hypotheken Eine variable Hypothek ist eine Hypothek mit variablem Zinssatz. Der Zinssatz kann sich jederzeit verändern. Die Bank kann den Zinssatz bei der variablen Hypothek frei anpassen. Teilweise werden bestehende Hypothekarkunden schlechter gestellt als neue Hypothekarkunden (Banken geben Zinsreduktionen für Neuhypotheken schneller an die Kunden weiter als bei bestehenden Kunden). Dies zeigt, wie „frei“ die Zinsen von den Banken bei variablen Hypotheken ausgestaltet werden können. sind bei der Ablösung durch eine andere Bank vergleichsweise flexibel. In den meisten Fällen können sie unter Einhaltung einer relativ kurzen Kündigungsfrist Festhypotheken haben oftmals keine konkrete Kündigungsfrist – der Vertrag läuft mit dem Enddatum der Festhypothek aus. In seltenen Fällen können auch Festhypotheken eine Kündigungsfrist haben. Variable- und Libor-Hypotheken haben meist eine Kündigungsfrist. Wichtig ist, die Kündigungsfristen zu kennen. Alle Details dazu findet man in den Kreditverträgen mit der Bank. Wer vor der Kündigungsfrist aussteigen will, muss eine sogenannte Vorfälligkeitsprämie bezahlen. von drei bis sechs Monaten amortisiert oder zu einer anderen Bank gewechselt werden. Variable Hypotheken sind daher gut geeignet, um eine Liegenschaft sehr kurzfristig zu finanzieren. Beispielsweise als Übergangsfinanzierung, weil die Liegenschaft bald verkauft werden soll. Meist sind variable Hypotheken aber auch relativ teuer und es gibt – je nach Ausgangslage – allenfalls auch andere günstigere Möglichkeiten. Sich genau zu informieren lohnt sich. Mehr Informationen zur variablen Hypothek finden Sie hier:

Variable Hypothek

Ablösung einer Festhypothek

Festhypotheken haben eine fixe Laufzeit und können nicht vorzeitig zurückbezahlt werden. Im Falle einer frühzeitigen Auflösung (beispielsweise bei einer Scheidung) verrechnet die Bank eine in aller Regel teure Vorfälligkeitsprämie. Wenn eine Festhypothek vor dem Laufzeitende aufgelöst wird, verlangt die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsprämie, oft auch als Penalty bezeichnet. Eine frühzeitige Auflösung ist in der Praxis bei fast allen Banken möglich, den entgangenen Gewinn der Bank sowie Gebühren muss der Hypothekarnehmer bezahlen. Der frühzeitige Ausstieg aus einer Festhypothek ist sehr teuer und ist nur in Notfällen möglich. Finanztechnisch lohnt sich die vorzeitige Auflösung einer Festhypothek nicht. Die Vorfälligkeitsprämie ist teurer als der Betrag, den man allenfalls durch einen „besseren“ Anbieter an Zinsen einsparen kann. Die Vorfälligkeitsprämie bei Festhypotheken kann mit diesem Online-Tool angenähert werden:

Online-Rechner: Vorfälligkeitsprämie bei Festhypotheken berechnen


Zu beachten ist, dass bei einzelnen Anbietern auch Festhypotheken – trotz der fixen Endlaufzeit – gekündigt werden müssen. Wird die Kündigungsfrist verpasst, wird die Festhypothek in eine meist teure variable Hypothek umgewandelt, die wiederum mit einer Kündigungsfrist belegt sein kann. Dies ist zwar nicht kundenfreundlich, kommt in der Praxis aber trotzdem vor. Auch bei Festhypotheken gilt daher, die Verträge mindestens ein halbes Jahr vor Ablauf zu überprüfen.

Festhypotheken können bis zu 18 Monate (in Ausnahmefällen bis 24 Monate) im Voraus abgeschlossen, beziehungsweise die Zinsen fixiert werden. Meist ist es kaum interessant, mehr als ein Jahr vor Verfall der auslaufenden Hypothek die Zinsen zu fixieren. Der sogenannte Forward-Zuschlag, welchen Banken für den vorzeitigen Abschluss einer Hypothek verrechnen, ist ansonsten zu hoch. Mehr zum Thema erfahren Sie hier:

Forward-Hypothek

Tipps Zum Thema Hypothek abschliessen

Alle wichtigen Vereinbarungen, die bei einer späteren Ablösung durch eine andere Bank zum Tragen kommen, sollten Sie vor der Vertragsunterzeichnung mit dem finanzierenden Institut schriftlich festhalten. Die Verhandlungsposition ist vor der Vertragsunterzeichnung deutlich höher als zum Zeitpunkt einer möglichen Ablösung. Gut zu wissen ist, dass bei vielen Instituten die einzelnen Vertragspunkte und Gebühren je nach Situation verhandelbar sind. Mehr Informationen finden Sie auch unter folgenden Links:

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