Unabhängige Hypothekarberatung und beste Zinsen

Erstes Gespräch

Ausgangslage erfassen, Datenaufnahme und Honorarofferte

Hypothekarberatung

Wir beraten Sie umfassend, transparent und ohne Provisionen

Versteigerung

Im Versteigerungs- verfahren finden wir den für Sie tiefsten Zins

Angebotsvergleich

Transparente, vorver- handelte Entscheid- ungsbasis für Sie

Vertragsabschluss

Unterzeichnung der Hypothekarverträge und weitere Begleitung

Liegenschaftssteuern

Neben der „normalen“ Vermögenssteuer können Kantone zusätzlich eine sogenannte Liegenschaftssteuer (auch als Grund- oder Grundstücksteuer bekannt) erheben. Im Gegensatz zur Vermögenssteuer kennen lange nicht alle Kantone, beziehungsweise Gemeinden, die Liegenschaftssteuer. In Kantonen, welche eine Liegenschaftssteuer kennen, wird diese unabhängig der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berechnet. Das bedeutet: Die Steuer wird durch das blosse Vorhandensein eines Grundstückes ausgelöst (sogenannte Objektsteuer). Im Gegensatz zur Vermögenssteuer werden Schulden (Hypotheken) Bei der Hypothek handelt es sich um einen grundpfandgesicherten Kredit. Die gängigsten Hypotheken sind Festhypotheken, variable Hypotheken und Libor-Hypotheken. Einige Hypothekargeber teilen die Hypothekarschuld in eine erste Hypothek und eine zweite Hypothek auf. Bei der zweiten Hypothek ist der Zinssatz etwas höher, weil die Schuld im sogenannten zweiten Rang steht und im Verwertungsfall erst nach der Rückzahlung der ersten Hypothek beglichen wird. bei der Berechnung des Wertes der Immobilie bei der Liegenschaftssteuer nicht abgezogen.

Wer erhebt die Liegenschaftssteuer?

Bei der Liegenschaftssteuer handelt es sich um eine kantonale und eine kommunale Steuer. Der Bund kennt, gleich wie bei der Vermögenssteuer, keine Liegenschaftssteuer. Als Objektsteuer ist das Grundstück, gleich wie bei der Vermögenssteuer, am Ort der Liegenschaft zu versteuern. Steuerpflichtig ist diejenige Person, welche am Steuerort eine Liegenschaft besitzt.

Bewertung von Liegenschaften

Ähnlich wie bei der Vermögenssteuer werden die „Steuerwerte“ nicht jedes Jahr neu berechnet, sondern periodisch festgelegt. Es kommen meist dieselben Bestimmungen wie bei der Vermögenssteuer auf Liegenschaften zu Anwendung. Ein wichtiger Unterschied besteht jedoch: Schulden können nicht abgezogen werden – es zählt somit der Bruttowert der Liegenschaft. Die Liegenschaftssteuer wird jährlich erhoben.

Höhe der Steuer

Anders als bei der Vermögenssteuer auf Liegenschaften handelt es sich bei der Liegenschaftssteuer um eine proportionale Steuer. Das bedeutet, dass sich die Höhe der Steuer immer proportional zum Wert der Liegenschaft entwickelt. Eine Immobilie mit einem Wert von einer Million Franken wird somit mit der Hälfte der Liegenschaftssteuer belastet wie eine Immobile mit einem Wert von zwei Millionen Franken. Die Liegenschaftssteuer beträgt je nach Kanton zwischen circa 0.2 Promille bis 3 Promille des Bruttosteuerwertes.

Eine detaillierte Aufstellung, welche Kantone eine Liegenschaftssteuer erheben und wie hoch diese ist, findet sich hier:

Die Liegenschaftssteuer (ESTV)
Ihre nächsten SchritteBeratungsterminGratis Erstgespräch vereinbarenHypothekenVersteigerung.chEine Dienstleistung der VermögensPartner AGSeminar HypothekFür kostenloses Seminar anmeldenNewsletter HypothekHypotheken-Aktuell abonnierenHypo-BoxGratis Hypotheken-Box bestellenKontaktformularNehmen Sie mit uns kontakt aufHypothekenVersteigerungMehr über unser Konzept erfahren

Hypothek direkt online abschliessen mit HYPOTHEKE.CH: Online Hypothek abschliessen