Unabhängige Hypothekarberatung und beste Zinsen
Wer eine Liegenschaft im sogenannten Miteigentum Mehrere Personen bringen Eigenkapital ein und die Eigentumsquote wird entsprechend im Grundbuch eingetragen. Über seinen Besitzanteil kann jeder Miteigentümer – mit gewissen Einschränkungen - frei verfügen. besitzt oder mit einem Partner zusammen eine Immobilie bewohnt, ist gut beraten, sich mit dem Thema Vorsorgeauftrag Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie selbst, wer im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit stellvertretend für Sie Entscheidungen fällen und Aufgaben übernehmen soll. auseinander zu setzen. Auch für Alleineigentümer Eine einzelne Person ist alleine im Grundbuch eintragen. Der Käufer oder die Käuferin kann somit frei über die Immobilie verfügen und trägt die alleinige Verantwortung. ist das Thema wichtig. Wer beispielsweise wegen eines Unfalls, Krankheit oder infolge Altersdemenz vorübergehend oder dauernd urteilsunfähig wird, ist auf die Unterstützung Dritter angewiesen. Mit der Erstellung eines Vorsorgeauftrags kann für solche Fälle vorgesorgt werden. Klare Regelungen sind gerade bei Immobilienbesitzern wichtig. Tritt ein Vorsorgefall ein und will der Partner oder die Partnerin oder eine andere Vertrauensperson eine Rechtshandlung bezüglich der Immobilie vornehmen, kann dies durch die Behörden blockiert werden, wenn kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist. Die Erwachsenenschutzbehörde Das Erwachsenenschutzrecht ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten und löste damals das Vormundschaftsrecht ab. Dieser Gesetzesteil regelt die behördlichen Massnahmen zum Schutz von erwachsenen Personen, die hilfs- oder schutzbedürftig sind. Mittels Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung wird das Selbstbestimmungsrecht für den Fall der Urteilsunfähigkeit gestärkt. prüft, ob das Vorhaben des noch urteilsfähigen Partners im Interesse des Urteilsunfähigen ist. Dies kann Jahre dauern und nicht selten beurteilt die Behörde das Vorhaben anders als der noch urteilsfähige Partner. Wer will, dass im Falle eine Urteilsunfähigkeit nicht die Behörden entscheiden, sondern die eigene Familie oder andere Vertrauenspersonen, der muss einen Vorsorgeauftrag verfassen. Der Vorsorgeauftrag beinhaltet aber nicht nur Themen im Zusammenhang mit Immobilien, sondern hält die Regelungen für viele andere Aufgabenbereiche fest.
Das Erwachsenenschutzrecht unterscheidet die Personensorge, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr. Die Aufgabenbereiche können entweder alle an dieselbe oder an verschiedene Personen delegiert werden. Auch nahestehende Institutionen oder Firmen (juristische Personen) können als Vorsorgebeauftragte eingesetzt werden.
Die Verwaltung des Vermögens und des Einkommens fallen in den Bereich der Vermögenssorge. Der Beauftragte wahrt die vermögensrechtlichen Interessen des urteilsunfähig gewordenen Auftraggebers. Die Vermögenssorge und die damit zusammenhängende Vertretung im Rechtsverkehr umfasst neben vielen anderen Themengebieten auch den Erwerb, die Belastung und Veräusserung und die Bewirtschaftung von Immobilien. Bei Immobilienbesitzern ist die Vermögenssorge im Vorsorgeauftrag daher besonders genau zu definieren.
Die Personensorge beinhaltet hauptsächlich Aufgaben in Bezug auf die alltägliche Betreuung und Begleitung sowie medizinische Entscheidungen. Hierbei ist oftmals zusätzlich die Errichtung einer separaten Patientenverfügung sinnvoll, in welcher im Fall einer Urteilsunfähigkeit die gewünschten ärztlichen Massnahmen definiert oder im Voraus abgelehnt werden können. Bei der Vertretung im Rechtsverkehr handelt es sich unter anderem um die Befugnis zur Stellvertretung vor Behörden und Gerichten.
Auf der Website 123-Pensionierung erfahren Sie viele weitere Informationen zum Thema Vorsorgeauftrag:
Vertretung im Rechtsverkehr beim VorsorgeauftragVermögenssorge beim VorsorgeauftragAufgabenbereicheAuswahl des VorsorgebeauftragtenErrichtung und Widerruf eines VorsorgeauftragsHypothek direkt online abschliessen mit HYPOTHEKE.CH: Online Hypothek abschliessen
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