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Handänderungskosten

Die Übertragung einer Liegenschaft auf einen neuen Eigentümer verursacht verschiedene Steuern, Gebühren und weitere Kosten. Die Höhe der gesamten Kosten variiert von Kanton zu Kanton stark und setzt sich wie folgt zusammen:
 

  • Gebühren des Grundbuchamtes (Eintrag im Grundbuch, Schreibgebühren, Gebühren für die beglaubigten Kopien etc.)
  • Honorar des Notars für die Erstellung der nötigen Verträge und deren Beurkundung
  • Kosten zur Errichtung oder Anpassung von Schuldbriefen (falls nötig)
  • Handänderungssteuern (je nach Kanton)
  • Grundstückgewinnsteuern

Wer muss die Gebühren bezahlen?

Grundsätzlich ist es dem Notariat oder dem Notar egal, wer die Rechnung bezahlt. Käufer und Verkäufer müssen dies daher miteinander besprechen und im Vertrag festhalten. In den allermeisten Kantonen ist es üblich, dass sich Käufer und Verkäufer die anfallenden Kosten und Gebühren hälftig teilen. Die Grundstückgewinnsteuer fällt immer beim Verkäufer der Liegenschaft an. Mehr Informationen zum Thema Grundstückgewinnsteuer finden Sie hier:

Grundstückgewinnsteuern

Höher der Kosten einer Handänderung

Der Notar wird meistens in Promillen des Kaufpreises entschädigt. Es kommen unterschiedliche Berechnungsmodelle zu Anwendung. Dazu drei Beispiele: In der Stadt Winterthur fallen 1.5 Promille Grundbuchgebühren und 1 Promille Notariatsgebühren. Im Kanton Zürich ist der Tarif fix und beträgt 1 Promille des Kaufpreises (Stand 2014). Im Kanton Bern beträgt die Handänderungssteuer sehr hohe 1.8 Prozent des Kaufpreises der Liegenschaft. Ab 1. Januar 2015 entfällt die Handänderungssteuer auf den ersten 800‘000 Franken des Kaufpreises, wenn die gekaufte Liegenschaft während mindestens zwei Jahren als Hauptwohnsitz genutzt wird. Die Berechnung der Steuer kann nicht nur im Kanton Bern anspruchsvoll sein, weil es viele Ausnahmen und Spezialfälle gibt.

Handänderungssteuern auf Wikipedia


Mehr Informationen gibt es auch auf der Website der eidg. Steuerverwaltung:

Die Handänderungssteuer
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