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Eigenleistungen sind sogenannte wertvermehrende Arbeiten, die ein Liegenschaftsbesitzer an seiner Immobilie selber ausführt. Die Wertvermehrung kann teilweise als Eigenkapital Unter Eigenmittel versteht man den Teil des Kaufpreises, den ein Immobilienkäufer selber (ohne Hypothek) finanziert. In der Regel müssen die Eigenmittel mindestens 20 Prozent des Kaufpreises entsprechen. Als Eigenmittel können auch Gelder in der Säule 3a oder der Pensionskasse (bei selbstbewohntem Wohneigentum), sogenannte Eigenleistungen oder Bauland in Frage kommen. angerechnet werden und unterstützt daher die Realisierung eines Liegenschaftsprojekts, wenn die Eigenmittel knapp sind. Zudem reduzieren Eigenleistungen die Erstellungskosten, was bei knapper Finanzierung ebenfalls vorteilhaft ist.
Als Eigenleistung sollten nur Arbeiten ausgeführt werden, bei denen das nötige Fachwissen vorhanden ist. Für viele Bauarbeiten braucht es eine spezielle Bewilligung (z.B. Elektrikerarbeiten etc.) und ohne entsprechende Ausbildung dürfen diese Arbeiten nicht selber ausgeführt werden. Bei handwerklichem Interesse und Geschick sind Eigenleistungen beispielsweise denkbar bei Gartenarbeiten (Grünanlage, Erstellung von Gartenwegen etc.), Mauer-, Anstrichs- oder Isolationsarbeiten oder andere Tätigkeiten, die das Bauprojekt nicht verzögern. Entscheidend ist, dass die selber erbrachten Arbeiten wirklich günstiger sind als die durch eine Fachkraft erbrachte Leistung.
Der Wert der Eigenleistung ist die Differenz zwischen dem gesamten Wertzuwachs der Immobilie durch die Eigenleistungen und dem Anschaffungswert des eingesetzten Baumaterials. Wichtig ist, dass Eigenleistungen beim Verkehrswert Unter Verkehrswert versteht man bei einer Liegenschaft den Preis, zu dem diese innert nützlicher Frist auf dem freien Markt verkauft werden könnte. auch dann angerechnet werden, wenn diese zur Finanzierung nicht unbedingt nötig wären. Durch die tiefere Belehnung Die Belehnung gibt an, wie viel des Verkehrswertes einer Liegenschaft mit Hypotheken (bzw. Fremdkapital) belastet ist. Eine Immobilie mit einem Verkehrswert von einer Million Franken und Hypotheken von 700‘000 Franken ist beispielsweise zu 70 Prozent belehnt. kann besser über Zinsreduktionen verhandelt werden.
Die Steuerbehörden unterscheiden, ob es sich um eine selbstbewohnte oder um eine vermietete Liegenschaft handelt. Zudem spielen verschiedene andere Faktoren eine Rolle. Mehr Informationen zum Thema Eigenleistungen und Steuern finden Sie beispielsweise im St. Galler Steuerbuch:
St. Galler Steuerbuch Eigenleistungen an GrundstückenWer nicht schon vor dem Einzug Ärger mit seinen künftigen Nachbarn haben möchte, sollte die lärmigen Arbeiten nicht während der Mittagsruhe oder am Sonntag ausführen. Die Gemeinde gibt Auskunft bezüglich Richtlinien der möglichen Arbeitszeiten bei lärmigen Arbeiten.
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